Allgemeine Geschäftsbedingungen
MSF-Medientechnik
Inhaber: Ulrich Wagelöhner
Brüderstraße 4
08223 Falkenstein
1. Anwendungsbereich
Die nachstehenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für
sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Fa. MSF-Medientechnik
(MSF) und ihren Vertragspartnern (Kunden), die technische Geräte
und/oder Dienstleistungen der Fa. MSF-Medientechnik mieten oder
sonst in irgendeiner Art und Weise in Anspruch nehmen.
2. Inanspruchnahme von Geräten und technischen Einrichtungen
a) Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Geräte
und technischen Einrichtungen ausschließlich zu dem im Vertrag
festgelegten Zweck zu verwenden.
b) Als Auslieferungsort für sämtliche Leistungen gilt der Geschäftssitz
von MSF, soweit vertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
ist.
c) Der Kunde ist verpflichtet sich von der Vollständigkeit und der
ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte und
technischen Einrichtungen einschließlich des Zubehörs unmittelbar nach
Übernahme zu überzeugen.
Spätere als bei Auslieferung oder Übergabe vorgebrachte Mängelrügen
oder die Berufung auf Fehlmengen sind ausgeschlossen.
d) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Geräte und
technischen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß
zu verwahren.
3. Techniker
a) Zur Anlieferung, Aufbau und Abbau, sowie falls einzelvertraglich
vereinbart auch zur Bedienung, setzt MSF externe Techniker ein.
b) Sofern vertraglich zwischen MSF und dem Kunden nicht anders
vereinbart, steht der Kunde zum Techniker in keinem eigenen
Vertragsverhältnis und ist dem Techniker gegenüber auch nicht
weisungsberechtigt.
c) Der Kunde setzt die Techniker vor Beginn des Aufbaus von allen
behördlichen Auflagen, Sicherheitsbestimmungen, sowie örtlichen als
auch sonstigen Besonderheiten, die mit der Veranstaltung im
Zusammenhang stehen, in Kenntnis. Verletzt der Kunde diese
Informationspflichten, sind im Schadensfall MSF und die Techniker von
jeder Haftung frei,sofern der Schadeneintritt auf die fehlenden
oder mangelhaften Informationen zurückzuführen ist.
d) Setzt der Kunde die Techniker selbst als Ton- oder Lichtpersonal ein,
geschieht das aufgrund eines gesondert mit den Technikern zu
schließenden Vertrags außerhalb der Rechtsbeziehungen zwischen
MSF und dem Kunden.
4. Urheber- und Leistungsschutz
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Herstellung, Überspielung
und Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen notwendigen
Urheber-,Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte auf seine
Kosten zu erwerben.
Der Kunde garantiert, dass er dieseRechte besitzt und stellt MSF
von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser
Verpflichtung hergeleitet werden.
Dies betrifft insbesondere auch die angemessenen Kosten einer
Rechtsverteidigung.
5. Gefahrtragung, Haftung des Kunden, Versicherung
a) Mit der Übergabe der Mietsache geht bis zur Rücknahme der
überlassenen Geräte die Gefahr auf den Kunden über.
Dieser haftet auch insbesondere für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit
der überlassenen Geräte vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur
Rücknahme. Der Kunde trägt dasTransport- und Versandrisiko,
soweit nicht die überlassenen Geräte durch die Techniker oder MSF zum
Veranstaltungsort verbracht werden.
b) Die überlassenen Gegenstände gelten als zurückgenommen, wenn
der Verwender die Rücknahme ausdrücklich erklärt oder er die
Gegenstände entgegennimmt oder Abbau und Rücktransport durch die
Techniker vorgenommen werden..
c) Während der Mietzeit gehen notwendige Reparaturen, soweit sie nicht
auf der normalen Abnutzung beruhen, zu Lasten des Kunden. Dieser ist
verpflichtet, MSF unverzüglich von sämtlichen auftretenden Schäden
schriftlich Anzeige per e-Mail/Fax zu erstatten.
d) Notwendige Reparaturen sind zwingend mit MSF abzustimmen und in
jedem Falle fachmännisch auszuführen.
e) Der Kunde ist verpflichtet, umgearbeitete Mietsachen nach Ablauf der
Mietzeit auf eigene Kosten in den früheren Zustand zurückzuversetzen.
f) Der Kunde haftet für sämtliche Schäden und Aufwendungen, die
diesem durch Handlungen, Maßnahmen oder Unterlassungen des
Kunden, seiner Beauftragten und Arbeitnehmer entstehen.
Die Haftung des Kunden umfasst auch mittelbare Folge- und
Ausfallschäden, die MSF durch das Schadensereignis entstehen
(z.B. Umsatz- bzw. Vermietungsausfälle).
g) Der Kunde ist MSF gegenüber zur Einhaltung aller einschlägigen
gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen
Bestimmungen, insbesondere der Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften verantwortlich. Die allgemeinen Regeln der
Technik sind zu beachten und einzuhalten.
h) Der Kunde hat die Mietsache gegen alle Risiken ausreichend zu
versichern.
6. Mietzeit, Verspätete Rückgabe
a) Die vertraglich vereinbarte Mietzeit beinhaltet sowohl den Tag der
Bereitstellung als auch den Tag der Rückgabe der Geräte.
b) Für den Fall verspäteter Rückgabe haftet der Kunde MSF auch ohne
Verschulden auf Ersatz sämtlicher Schäden, die diesem hierdurch
entstehen (entgangener Gewinn bei Weitervermietung, Mietausfall).
Mindestens schuldet der Kunde jedoch denjenigen Mietpreis,
der für die Zeitspanne der geschuldeten und der tatsächlich erfolgten
Rückgabe angefallen wäre.
7. Allgemeiner Haftungsausschluss
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht
ein Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist und Ansprüche aus
Produkthaftung oder
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit geltend macht. Dies gilt auch für das eigene Verschulden
etwaiger Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts
und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1
BGB haftet der Verwender auch nicht für grobes Verschulden ihrer
Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte).
8. Konkreter Haftungsausschluss
a) Der Kunde hat die Mietsachen in einem ordnungsgemäßen und
technisch einwandfreien Zustand übernommen. MSF übernimmt
keinerlei Haftung für Schäden gleich welcher Art, die dem Kunden
durch Störungen oder den Ausfall der Mietsachen entstehen. Dies gilt
gleichfalls für solche Schäden Dritter, die die Mietgegenstände nutzen.
b) MSF übernimmt keine Gewähr für die Arbeit der Techniker, wenn
diese vom Kunden mit der Betreuung der zur Verfügung gestellten
Geräte durch eigenen Vertragz.B. wie unter Pkt. 3 d beauftragt sind.
c) Kann MSF durch nicht von MSF zu vertretende Umstände (Einwirkung
höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Streik oder
Aussperrung, behördlicher Anordnungen, Unterbrechung infolge
Stromausfall oder Stromschwankungen oder ähnliches) die vertraglichen
Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum
vereinbarten Termin erfüllen, steht dem Kunden kein Recht auf
Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Zurückhaltung seiner
Leistungen zu.
d) Werden auf den zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen
Bild-, Ton- oder sonstige Aufzeichnungen hergestellt, überspielt oder
überarbeitet, übernimmt MSF lediglich die Verpflichtung, diese Arbeiten
fachmännisch durchzuführen. Eine Haftung von MSF für Mängel
der Arbeitsergebnisse, die auf der technischen oder qualitativen
Beschaffenheit des verwendeten Bild- oder Tonmaterials beruhen, ist
ausgeschlossen.
e) Für die Fälle, in denen durch den Verwender schuldhaft
Beschädigungen am überlassenen Film- oder Bandmaterial entstehen
oder dieses abhanden kommt beschränkt sich die Haftung des
Verwenders auf die Neulieferung von Rohmaterialin entsprechender
Menge.
9. Gewährleistung
Ist eine von MSF erbrachte Leistung mangelhaft, so verpflichtet sich
dieser unter Ausschluss weitergehender Ansprüche nach seiner Wahl
entweder die mangelhafte Leistung unentgeltlich auszubessern oder neu
zu liefern, soweit es sich um Mängel handelt, die von MSF zu vertreten
hat.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen, denen diese AGB
zugrunde liegen gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Auerbach i.V. als
vereinbart.